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mehrTragwerk
Die Statik ist die Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte an ruhenden Körpern.
Die Tragwerksplanung ist die Planung des Tragwerkes unter Zuhilfenahme der in der Statik entwickelten Verfahren.
Was macht also ein Tragwerksplaner (Statiker)?
Er sorgt dafür, dass der Architektenentwurf durch ein optimiertes Tragwerk umgesetzt wird.
Optimiert in Bezug auf:
● Standsicherheit d.h. es darf nicht zusammenbrechen
● Gebrauchsfähigkeit d.h. es darf sich nicht mehr verformen als notwendig
● Wirtschaftlichkeit d.h. es darf nicht mehr kosten als notwendig
Das ist das, was Sie von uns erwarten können, nicht mehr und nicht weniger.
Dies erfolgt von den ersten Vorüberlegungen über die Erstellung sämtlicher Berechnungen und Ausführungszeichnungen bis zur Überwachung auf der Baustelle.
Dass wir um dieses Ziel zu erreichen, alle technisch verfügbaren Mittel je nach sinnvollem Einsatzzweck einsetzen ist selbstverständlich.
Das geht von der M=ql²/8-Formel bis zur 3-D-Strukturanalyse
(Bild unten zeigt: Verformungsberechnung einer komplexen Stahlkonstruktion mit Abbildung der abgetragenen Geräte über der Dachhaut).
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Energieeffizienz
Die Planer der Bauphysik tragen für den späteren Energiebedarf von Gebäuden mittlerweile eine besondere Verantwortung. Dabei lassen die komplexen Bilanzierungsverfahren der EnEV oder auch das PHPP (Nachweisverfahren für Passivhäuser) dem Ingenieur und dem planenden Architekten viel Handlungsspielraum, denn es stehen mehrere Stellschrauben bei der Optimierung der Energiebilanz zur Verfügung:
die Gebäudeausrichtung, die Optimierung des Verhältnisses von Außenfläche/Volumen, die Fensterverteilung und -größe entsprechend Himmelsrichtung,
die Reduktion von Wärmebrücken, Lüftungswärmeverlusten und vor allem die Heizungs- Kühlungs- Lüftungs- und Beleuchtungstechnik etc.
Angewendete Bilanzierungsverfahren:
Die Bilanzierungen erfolgen normgerecht nach DIN 4108-6, DIN V 18599 oder auch PHPP.
Wärmebrückenberechnungen zur Beurteilung von bilanztechnischen oder taupunktrelevanten Untersuchungen sind natürlich auch möglich.
Energieausweis
Wir stellen natürlich Energieausweise als Verbrauchs- oder Bedarfsausweise sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude aus.
Energieverbrauchsausweise für bestehende Wohngebäude sind nur möglich bei Gebäuden mit
– mehr als 4 Wohneinheiten und
– energetischem Niveau mindestens WschVo 77, d.h. Bauantrag nach 1.8.1977 oder spätere Sanierung auf das Niveau WschVo 77.
Ist das so nicht gegeben, ist nur ein Bedarfsausweis möglich.
Bei Nichtwohngebäuden ist zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis frei zu wählen.
Bei gemischt genutzten Gebäuden sind in der Regel zwei Ausweise erforderlich.
mehrAuftraggeber
u.a.
öffentliche Auftraggeber:
Bischöfliches Ordinariat Diözesanbauamt Limburg
Main-Taunus-Kreis
Stadt Bad Soden
Stadt Hattersheim
Stadt Hofheim
Stadt Kelkheim
Stadt Friedrichsdorf
Stadt Wiesbaden
Gemeinde Kriftel
Gemeinde Liederbach
Gemeinde Weilrod
Evangelischer Regionalverband
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
private Auftraggeber:
ADAC
DRK Bezirksverband Frankfurt
pepsico (Rödermark)
Modehaus Pfüller (Frankfurt)
procter & Gamble (Schwalbach)
Rothenberger (Kelkheim)