Bauphysik – Wärme- und Schallschutz

Bauphysikalische Anforderungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudeplanung. Neben der Einhaltung der gesetzlichen und normativen Anforderungen geht es darum, Konstruktionen zu entwickeln, die energetisch sinnvoll, dauerhaft und auf die Nutzung des Gebäudes abgestimmt sind.

Wärmeschutz und energetische Bilanzierung

Im Bereich Wärmeschutz werden energetische Bilanzierungen für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie die erforderlichen Nachweise und Berechnungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen erstellt.

Dabei werden die Gebäudehülle sowie die für die energetische Bilanzierung relevanten Daten der Anlagentechnik berücksichtigt. Bereits während der Planung können unterschiedliche Konstruktionsvarianten untersucht und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die energetische Bilanz beurteilt werden.

Als Sachverständiger für Wärmeschutz der Ingenieurkammer Hessen bearbeite ich die entsprechenden bauphysikalischen Planungs- und Nachweisaufgaben.

Wärmebrücken und konstruktive Details

Wärmebrücken können sowohl die Energiebilanz als auch die Oberflächentemperaturen von Bauteilen beeinflussen. Bei Bedarf werden konstruktive Details mit numerischen Berechnungsverfahren untersucht und hinsichtlich Wärmeverlusten und Mindestoberflächentemperaturen beurteilt.

Schallschutz

Zum Leistungsspektrum gehören außerdem schalltechnische Berechnungen und Nachweise für Gebäude. Dabei werden die Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz sowie – soweit für das jeweilige Bauvorhaben erforderlich – weitere schalltechnische Fragestellungen untersucht.

Die Bearbeitung erfolgt in Abstimmung mit der Gebäude- und Tragwerksplanung, sodass bauphysikalische Anforderungen möglichst frühzeitig in die konstruktive Planung einbezogen werden können.