Energieeffizienz

Die Planer der Bauphysik tragen für den späteren Energiebedarf von Gebäuden mittlerweile eine besondere Verantwortung. Dabei lassen die komplexen Bilanzierungsverfahren der EnEV oder auch das PHPP (Nachweisverfahren für Passivhäuser) dem Ingenieur und dem planenden Architekten viel Handlungsspielraum, denn es stehen mehrere Stellschrauben bei der Optimierung der Energiebilanz zur Verfügung:

die Gebäudeausrichtung, die Optimierung des Verhältnisses von Außenfläche/Volumen, die Fensterverteilung und -größe entsprechend Himmelsrichtung,
die Reduktion von Wärmebrücken, Lüftungswärmeverlusten und vor allem die Heizungs- Kühlungs- Lüftungs- und Beleuchtungstechnik etc.

Angewendete Bilanzierungsverfahren:

Die Bilanzierungen erfolgen normgerecht nach DIN 4108-6, DIN V 18599 oder auch PHPP.

Wärmebrückenberechnungen zur Beurteilung von bilanztechnischen oder taupunktrelevanten Untersuchungen sind natürlich auch möglich.

Energieausweis

Wir stellen natürlich Energieausweise als Verbrauchs- oder Bedarfsausweise sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude aus.

Energieverbrauchsausweise für bestehende Wohngebäude sind nur möglich bei Gebäuden mit

– mehr als 4 Wohneinheiten und
– energetischem Niveau mindestens WschVo 77, d.h. Bauantrag nach 1.8.1977 oder spätere Sanierung auf das Niveau WschVo 77.

Ist das so nicht gegeben, ist nur ein Bedarfsausweis möglich.

Bei Nichtwohngebäuden ist zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis frei zu wählen.

Bei gemischt genutzten Gebäuden sind in der Regel zwei Ausweise erforderlich.